Unterstützung von Studierenden in der Pandemie - BMBF (2024)

Der KfW-Studienkredit in der Auszahlungsphase wurde für Studierende von Mai 2020 bis September 2022 zinsfrei gestellt und seine Beantragung zeitweise für internationale Studierende geöffnet. Flankierend hatten Studierende in akuter, finanzieller und pandemiebedingter Notlage die Möglichkeit, einen monatlich zu beantragenden, nichtrückzahlbaren Zuschuss von bis zu 500 Euro zu erhalten. Der Zuschuss konnte von Juni bis September 2020 und von November 2020 bis September 2021 beantragt werden.

Zinslose Hilfen waren wichtige Finanzierungsperspektive

Infolge der Corona-Pandemie fehlten vielen Studierenden Einkünfte, die sie durch Nebenjobs oder familiäre Unterstützung bislang erzielt und die sie fest eingeplant hatten. Eine Hilfe konnte der ab 8. Mai 2020 zinslos gestellte KfW-Studienkredit bieten. Zwischen dem Beginn der Zinsfreistellung im Mai 2020 und dem Ende der Zinsfreistellung im September 2022 wurden insgesamt rund 70.800 Anträge, darunter über 20.700 Anträge von internationalen Studierenden genehmigt (Stand 31. Oktober 2022). Auch der Zuschuss der Überbrückungshilfe half, pandemiebedingt fehlende Einnahmen auszugleichen. Knapp 109.000 Studierende wurden durch die Zuschüsse teilweise über mehrere Monate hinweg in akuten Notlagen unterstützt. Das wichtigste Instrument der Bildungsfinanzierung blieb auch während der Pandemie das BAföG. Hier reagierte das BMBF ebenfalls schnell: Durch die Pandemie entstandene Verzögerungen im Studium führen auch zu einer entsprechend längeren Förderung. Zudem wirkt die BAföG-Reform von 2019 weiterhin: Die Fördersätze und der Wohnkostenzuschlag wurden deutlich angehoben, die Einkommensgrenzen für den Bezug von BAföG wurden merklich gesenkt. Die zweite Stufe dieser Anhebungen wurde zum Oktober 2020 und die dritte Stufe zum August 2021 wirksam. Dadurch stieg die durchschnittliche monatliche Förderung erheblich und der Kreis der Berechtigten wurde ausgedehnt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum KfW-Studienkredit

Wie funktionierte die Studienkredit-Überbrückungshilfe?

Studierende konnten ab dem 8. Mai 2020 bei der KfWein bis zum 30.September 2022 zinsloses Darlehen beantragen.

Hierfür übernahm das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis zum 30. September 2022 die Zinsen für KfW-Studienkredite, die sich bis dann in der Auszahlungsphase befanden. Danach ist der dann gültige Zinssatz von den Studierenden selbst zu tragen. Das Darlehen konnte je nach Bedarf bis zu einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat in Anspruch genommen werden und konnte unbürokratisch online beantragt werden.

Die vorübergehende Zinsfreiheit des Studienkredits galt natürlich auch für diejenigen Studierenden, die bereits einen KfW-Studienkredit in Anspruch genommen und noch weiter ausgezahlt bekommen hatten. Insgesamt wurde den Studierenden mit dem Studienkredit ein zusätzliches Finanzierungsvolumen von über zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Welche Regeln gelten für die Rückzahlung des Studienkredits?

Es gelten die üblichen sehr flexiblen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite, die individuell vereinbart und angepasst werden können.

Rahmendaten für die Rückzahlung sind: eine 6 bis 23 Monate dauernde Karenzphase, in der das Darlehen grundsätzlich verzinst wird, aber keine Tilgung erfolgen muss. In der anschließenden Tilgungsphase beträgt die Mindesttilgung 20 Euro pro Monat. Es gilt eine maximale Tilgungsdauer von 25 Jahren und das Darlehen muss spätestens bis zum 67. Lebensjahr zurückgezahlt werden.

Es besteht die Möglichkeit von Sondertilgungen, die insbesondere bei kleinvolumigen und zeitlich begrenzten Überbrückungshilfen von Interesse sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wer kann die Hilfe beantragen?

Der KfW-Studienkredit steht als Überbrückungshilfe zum einen der bisherigen Empfängergruppe offen: Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
  • Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.

Einen Vorab-Check zu den Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der KfW.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe seit dem 8.Mai2020 bei der KfW. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der KfW unter www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.

Wann können Betroffene mit der Auszahlung des Geldes aus dem Studienkredit rechnen?

Die Förderung kann bei Antragstellung bis zum fünfzehnten Tag eines Monats ab dem ersten Tag des Folgemonats ausgezahlt werden.

Gibt es darüber hinaus weitere Nothilfen für Studierende?

Ja. Der Zuschuss über die Studenten- und Studierendenwerke stellt den zweiten Arm der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen dar. Ausführliche Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Überbrückungshilfe-Zuschuss

Studierende aus dem In- und Ausland an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, die ihren Hauptwohnsitz sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, konnten bis einschließlich September 2021 zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen eine Überbrückungshilfe in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses erhalten, den das BMBF gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) ins Leben rief. Die Zuschüsse konnten beim jeweils regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragt werden. Die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge erfolgte eigenverantwortlich durch die 57 Studierenden- und Studentenwerke vor Ort.

Studentischer Arbeitsmarkt erholt sich nach Pandemie

Der Zuschuss der Überbrückungshilfe lief planmäßig EndeSeptember 2021 aus, da sich der studentische Arbeitsmarkt von den Einschränkungen durch die Pandemiebekämpfung mehr und mehr erholte. Die Zahl der jungen Minijobber hatte sich im Vergleich zum Vorquartal und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gesteigert. Vor diesem Hintergrund war die Nachfrage nach dem Überbrückungshilfe-Zuschuss stark zurückgegangen. Daher hat das BMBF gemeinsam mit dem DSW entschieden, die Zuschüsse für Studierende Ende September 2021 auslaufen zu lassen.

Unterstützung von Studierenden in der Pandemie - BMBF (1)

Höchste Antragszahl zu Beginn der Pandemie

Über den gesamten Zeitraum, in dem die Antragstellung möglich war, wurden knapp 620.000 Zuschussanträge im Rahmen der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiedingten Notlagen gestellt, davon mehr als ein Drittel von internationalen Studierenden. Mit rund 82.000 Anträgen im Juni 2020 war zu Beginn der Pandemie die höchste Antragszahl innerhalb eines Monats im gesamten Zeitraum zu verzeichnen. Über den Sommer 2020 hinweg nahm die Zahl der Anträge stark ab, sodass die Maßnahme im Oktober 2020 ausgesetzt wurde. Mit dem zweiten bundesweiten Lockdown ab November 2020 wurde das Zuschussinstrument für das Wintersemester 2020/2021 erneut geöffnet und im Frühjahr des darauffolgenden Jahres für das gesamte Sommersemester 2021 verlängert. Dadurch bekamen die Studierenden die Planungssicherheit, die sie unter Pandemiebedingungen für die erfolgreiche Fortführung ihres Studiums benötigten. Auf die Auswirkungen des zweiten Lockdowns, insbesondere auf den studentischen Arbeitsmarkt, weisen hohe monatliche Antragszahlen in den Wintermonaten 2020/21 hin, als teilweise mehr als 40.000 Anträge pro Monat gestellt wurden. Ab April 2021 sank die Zahl der Anträge kontinuierlich von Monat zu Monat.

Überbrückungshilfe als verlässliche Hilfe

Von Juni 2020 an konnte der Zuschuss monatlich – mit Ausnahme Oktober 2020 – beantragt werden. Rund 181.000 Studierende stellten während dieser Zeit mindestens einen Antrag. Insgesamt gingen in den 15 Monaten etwa 619.200 Anträge bei den Studierenden- und Studentenwerken ein. Diese konnten fast 433.000 Anträge, also rund 69,9Prozent, zusagen. Etwa ein Drittel aller über den gesamten Zeitraum hinweg gestellten Anträge stammt von Studierenden, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 60Prozent aller Antragsteller, das heißt knapp 109.000 Studierende, wurden mindestens einen Monat lang finanziell unterstützt. Fast drei Viertel der erfolgreichen Antragsteller wurden über sieben Monate hinweg und länger unterstützt.

Durchschnittlich erhielt jeder erfolgreiche Antragsteller 452 Euro pro Zusage. Insgesamt wurden Studierenden damit 196 Mio. Euro zugesagt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf bisher rund 214Mio. Euro.

Für viele Studierende stellten die Zuschüsse der Überbrückungshilfe eine verlässliche Unterstützung während der Pandemie dar. Ihre Bedeutung wird durch eine Befragung sichtbar, die das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung unter den Antragstellern durchgeführt hat: 61,4% der Befragten geben an, dass sie ohne die Überbrückungshilfezuschüsse nicht hätten weiterstudieren zu können. Zudem schätzen die Befragten das Zuschussinstrument mehrheitlich positiv ein. Knapp drei Viertel waren mit dem Antragsverfahren über das Online-Portal der Überbrückungshilfe zufrieden, 60% mit der Schnelligkeit der Bearbeitung und weitere rund 60% mit der Zuschusshöhe (weitere Ergebnisse finden sich auch hier: https://doi.org/10.34878/2021.05.dzhw_brief).

Unterstützung von Studierenden in der Pandemie - BMBF (2024)

FAQs

Unterstützung von Studierenden in der Pandemie - BMBF? ›

Flankierend hatten Studierende in akuter, finanzieller und pandemiebedingter Notlage die Möglichkeit, einen monatlich zu beantragenden, nichtrückzahlbaren Zuschuss von bis zu 500 Euro zu erhalten. Der Zuschuss konnte von Juni bis September 2020 und von November 2020 bis September 2021 beantragt werden.

Wer bekommt den Studentenbonus? ›

Anspruch auf das Geld haben etwa 3,5 Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland.

Wie hoch ist die Einmalzahlung für Studierende? ›

200 Euro Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler Anträge noch bis 2. Oktober möglich. Wer noch keinen Antrag auf die Energiepreispauschale von 200 Euro gestellt hat, kann das noch bis Anfang Oktober tun.

Wie kann man die 200 Euro für Studenten beantragen? ›

Wo kann man die Einmalzahlung beantragen? Auf der Webseite www.einmalzahlung200.de kann die Auszahlung der 200 Euro beantragt werden. Für die Beantragung wird ein Zugangscode benötigt. Diesen erhält man von der Ausbildungsstätte, beispielsweise von der Hochschule oder Berufsschule.

Wie bekomme ich die 300 € Energiepauschale als Student? ›

Erhalten die Energiepauschale auch Student*innen? Nein – es sei denn, du gehst während des Studiums einer Arbeit nach. Bist du als Minijobber*in, Werkstudent*in oder in einem bezahlten Praktikum angestellt, hast du auch als Studierende*r Anspruch auf den 300-Euro-Bonus aus dem Entlastungspaket 2022.

Für wen gilt die 200 Euro Einmalzahlung? ›

Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale in Höhe von 200 Euro ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder Schülerin beziehungsweise Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung.

Haben Studenten Anspruch auf Inflationsprämie? ›

Wie hoch ist die Inflationsprämie für Auszubildende, Studierende und Praktikanten? Auszubildende, Studierende und Praktikanten, erhalten einen einmaligen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro im Juni 2023.

Wie bekomme ich den 200 Euro Bonus? ›

Wer erhält die Prämie? Für die Bezieher gilt die Einkommensgrenze des Jahresbruttoeinkommens 2022: Beim Ein-Personen-Haushalt gilt 17.700 Jahresbrutto, in einem Mehr-Personen-Haushalt 25.000 Euro. 27.05.2024: 63 % wollen die Grünen nicht mehr in Regierung sehen.

Wer hat Anspruch auf Energiepauschale Studenten? ›

Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale in Höhe von 200 Euro ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder Schülerin beziehungsweise Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung.

Wer kriegt 200 € vom Staat? ›

Rund 2,5 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die zur Schule gehen, haben einen Anspruch auf rund 200 Euro. Das Geld zahlt die Regierung aber nur aus, wenn man einen Antrag stellt. Zudem ist festgelegt, wofür Schüler das Geld ausgeben dürfen. Viele Dinge des täglichen Gebrauchs werden auch 2024 teurer.

Wer bekommt 200 € Energiebonus? ›

Anspruch auf den Energiebonus haben alle Haushalte, die ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 100.000 Euro (Mehrpersonenhaushalt) nicht überschreiten.

Wie bekomme ich die 200 Euro? ›

Anspruch auf die 200 Euro haben alle, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Nötig ist zudem, dass man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

References

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